AGB für die Lie­fe­rung von Inhalten

Down­load  als PDF:   AGB für die Lie­fe­rung von Inhalten_Salzwassermedien

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für die Lie­fe­rung von Inhalten

1. Gel­tung der All­ge­mei­nen Geschäftsbedingungen

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB“ genannt) von Salz­was­ser­me­di­en, Bis­marck­stra­ße 6, 20259 Ham­burg (nach­fol­gend „SWM“ genannt), gel­ten, wenn SWM den Auf­trag­neh­mer mit der Lie­fe­rung von Inhal­ten (bei­spiels­wei­se Text, Gra­fik, Foto, Film, Ani­ma­ti­on, Pro­gram­mie­rung – nach­fol­gend zusam­men­ge­fasst „Inhal­te“ genannt) zur Her­stel­lung einer Publi­ka­ti­on auf Basis eines geson­der­ten schrift­li­chen Auf­trags beauf­tragt. Abwei­chen­de AGB des Auf­trag­neh­mers wer­den nicht aner­kannt und wer­den nicht Ver­trags­be­stand­teil, sofern SWM die­sen nicht aus­drück­lich schrift­lich zustimmt.

2. Korrekturschleifen

(1) Der Auf­trag­neh­mer wird die von ihm gefer­tig­ten Inhal­te inner­halb der von den Par­tei­en im Auf­trag bestimm­ten Frist an SWM abliefern.

(2) SWM hat das Recht, den Auf­trag­neh­mer um Kor­rek­tu­ren zu bit­ten und Ände­rung zu ver­lan­gen. Der Auf­trag­neh­mer ist dazu ver­pflich­tet, dem Kor­rek­tur­ver­lan­gen jeden­falls zwei­mal nach­zu­kom­men, ohne dass dies einen geson­der­ten Ver­gü­tungs­an­spruch auslöst.

(3) Den Kor­rek­tur- bzw. Ände­rungs­wün­schen muss der Auf­trag­neh­mer inner­halb der ihm von SWM gesetz­ten ange­mes­se­nen Frist nachkommen.

(4) Der Auf­trag­neh­mer wird SWM auf Ver­lan­gen jeder­zeit Aus­kunft über den Stand der Her­stel­lung der Inhal­te geben sowie bereits erstell­te Inhal­te und Ent­wür­fe vorlegen.

3. Abnah­me, Honorar

Das zwi­schen den Par­tei­en ver­ein­bar­te Hono­rar wird fäl­lig mit Abnah­me des voll­stän­di­gen, fer­tig­ge­stell­ten und ver­öf­fent­li­chungs­fä­hi­gen Inhalts durch SWM. Mit Zah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars sind alle von dem Auf­trag­neh­mer erbrach­ten Leis­tun­gen sowie die ein­ge­räum­ten Nut­zungs­rech­te abgegolten.

4. Rechteeinräumung

(1) Der Auf­trag­neh­mer ver­si­chert SWM, dass er über alle Rech­te an den von ihm gelie­fer­ten Inhal­ten frei ver­fü­gen kann. Er stellt SWM hin­sicht­lich etwa­iger Ansprü­che Drit­ter frei, wozu ins­be­son­de­re auch die Kos­ten der Rechts­ver­fol­gung zählen.

(2) Der Auf­trag­neh­mer räumt SWM die nach­fol­gend bezeich­ne­ten urhe­ber­recht­li­chen Nut­zungs­rech­te an den gelie­fer­ten Inhal­ten zur welt­wei­ten und zeit­lich unbe­fris­te­ten Nut­zung ein:

  • das Recht, die Inhal­te ganz oder in Tei­len auch in abge­wan­del­ter bezie­hungs­wei­se bear­bei­te­ter Form in der im Auf­trag genann­ten Publi­ka­ti­on in belie­bi­ger Stück­zahl, Auf­la­ge und Aus­ga­be zu ver­öf­fent­li­chen, zu ver­viel­fäl­ti­gen und zu verbreiten;
  • das Recht, die Inhal­te in einer elek­tro­ni­schen Ver­si­on die­ser Publi­ka­ti­on, die auch von der Print­pu­bli­ka­ti­on abwei­chen kann, zeit­lich unbe­fris­tet im Inter­net öffent­lich zugäng­lich zu machen und die­se Publi­ka­ti­on zum Down­load anzu­bie­ten, auch z. B. über Apps sowie
  • das Recht, die elek­tro­ni­sche Ver­si­on der Publi­ka­ti­on auf Daten­trä­gern ver­schie­de­ner Art zu ver­viel­fäl­ti­gen und zu verbreiten;
  • das Recht, die gelie­fer­ten Inhal­te zu bearbeiten;
  • das Recht, die Inhal­te zu über­set­zen und in der über­setz­ten Form zeit­lich unbe­fris­tet zu ver­öf­fent­li­chen, zu ver­viel­fäl­ti­gen und zu ver­brei­ten sowie im Inter­net öffent­lich zugäng­lich zu machen;
  • das Recht, Lizen­zen an den vor­be­zeich­ne­ten Rech­ten an Drit­te zu ver­ge­ben oder durch die­se aus­üben zu lassen.

(3) Lie­fert der Auf­trag­neh­mer ver­schie­de­ne Ent­wür­fe an SWM, so erstreckt sich das durch den Auf­trag ein­ge­räum­te Nut­zungs­recht auch auf die Ent­wür­fe, wel­che in der Publi­ka­ti­on nicht genutzt werden.

(4) Dem Auf­trag­neh­mer ist es gestat­tet, die Inhal­te zu Zwe­cken der eige­nen Prä­sen­ta­ti­on nach vor­he­ri­ger Abstim­mung mit SWM zu nutzen.

(5) SWM ist zur Nut­zung der ihm ein­ge­räum­ten Rech­te nicht verpflichtet.

(6) Die Wirk­sam­keit der Rech­te­über­tra­gung wird von einer Been­di­gung des Ver­tra­ges zwi­schen den Par­tei­en nicht berührt. Soll­te der Ver­trag vor­zei­tig been­det wer­den, bezieht sich die Rech­te­ein­räu­mung auf sämt­li­che bis zu dem Zeit­punkt der Kün­di­gung gelie­fer­ten Inhalte.

5. Vor­zei­ti­ges Vertragsende

Der zwi­schen den Par­tei­en geschlos­se­ne Ver­trag kann jeder­zeit durch SWM gekün­digt wer­den. Kün­digt SWM, wer­den dem Auf­trag­neh­mer nur die Teil­leis­tun­gen ver­gü­tet, die er bis zum Zeit­punkt des Zugangs der Kün­di­gung ver­trags­ge­mäß gelie­fert hat.

6. Verschwiegenheit 

Der Auf­trag­neh­mer ver­pflich­tet sich, über alle ihm wäh­rend der Dau­er des Ver­trags­ver­hält­nis­ses bekannt gewor­de­nen oder bekannt wer­den­den geschäft­li­chen und/oder betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten abso­lu­tes Still­schwei­gen zu bewahren.

7. Haftung

Der Auf­trag­neh­mer ver­si­chert, dass die von ihm gelie­fer­ten Inhal­te Rech­te Drit­ter nicht ver­let­zen. Er ver­si­chert ins­be­son­de­re, dass die Inhal­te kei­ne Rech­te Drit­ter wie z. B. Per­sön­lich­keits­rech­te, Mar­ken­rech­te, Urhe­ber­rech­te usw. ver­let­zen. Der Auf­trag­neh­mer hält SWM für den Fall, dass SWM wegen der von dem Auf­trag­neh­mer gelie­fer­ten Inhal­ten von Drit­ten in Anspruch genom­men wird, von jeg­li­chen For­de­run­gen frei und trägt auch die erfor­der­li­chen Kos­ten der Rechtsverfolgung.

8. Sons­ti­ge Bestimmungen

(1) Sons­ti­ge von die­sen AGB abwei­chen­den Rege­lun­gen bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schriftform.

(2) Im Fal­le der Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen die­ser AGB tritt kei­ne Nich­tig­keit des gesam­ten Ver­tra­ges ein. Viel­mehr ver­pflich­ten sich die Par­tei­en, ergän­zen­de wirk­sa­me Rege­lun­gen zu tref­fen, die dem wirt­schaft­li­chen Zweck der jewei­li­gen Bestim­mun­gen mög­lichst nah kommen.

(3) Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kaufrechtes.

(4) Erfül­lungs­ort für bei­de Sei­ten ist Ham­burg, Deutschland.

(5) Der aus­schließ­li­che Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trag ist Ham­burg, Deutschland.

Ihr SWM-Team