Download als PDF: AGB für die Lieferung von Inhalten_Salzwassermedien
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Inhalten
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) von Salzwassermedien, Bismarckstraße 6, 20259 Hamburg (nachfolgend „SWM“ genannt), gelten, wenn SWM den Auftragnehmer mit der Lieferung von Inhalten (beispielsweise Text, Grafik, Foto, Film, Animation, Programmierung – nachfolgend zusammengefasst „Inhalte“ genannt) zur Herstellung einer Publikation auf Basis eines gesonderten schriftlichen Auftrags beauftragt. Abweichende AGB des Auftragnehmers werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, sofern SWM diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Korrekturschleifen
(1) Der Auftragnehmer wird die von ihm gefertigten Inhalte innerhalb der von den Parteien im Auftrag bestimmten Frist an SWM abliefern.
(2) SWM hat das Recht, den Auftragnehmer um Korrekturen zu bitten und Änderung zu verlangen. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, dem Korrekturverlangen jedenfalls zweimal nachzukommen, ohne dass dies einen gesonderten Vergütungsanspruch auslöst.
(3) Den Korrektur- bzw. Änderungswünschen muss der Auftragnehmer innerhalb der ihm von SWM gesetzten angemessenen Frist nachkommen.
(4) Der Auftragnehmer wird SWM auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Stand der Herstellung der Inhalte geben sowie bereits erstellte Inhalte und Entwürfe vorlegen.
3. Abnahme, Honorar
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar wird fällig mit Abnahme des vollständigen, fertiggestellten und veröffentlichungsfähigen Inhalts durch SWM. Mit Zahlung des vereinbarten Honorars sind alle von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen sowie die eingeräumten Nutzungsrechte abgegolten.
4. Rechteeinräumung
(1) Der Auftragnehmer versichert SWM, dass er über alle Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten frei verfügen kann. Er stellt SWM hinsichtlich etwaiger Ansprüche Dritter frei, wozu insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung zählen.
(2) Der Auftragnehmer räumt SWM die nachfolgend bezeichneten urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gelieferten Inhalten zur weltweiten und zeitlich unbefristeten Nutzung ein:
- das Recht, die Inhalte ganz oder in Teilen auch in abgewandelter beziehungsweise bearbeiteter Form in der im Auftrag genannten Publikation in beliebiger Stückzahl, Auflage und Ausgabe zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten;
- das Recht, die Inhalte in einer elektronischen Version dieser Publikation, die auch von der Printpublikation abweichen kann, zeitlich unbefristet im Internet öffentlich zugänglich zu machen und diese Publikation zum Download anzubieten, auch z. B. über Apps sowie
- das Recht, die elektronische Version der Publikation auf Datenträgern verschiedener Art zu vervielfältigen und zu verbreiten;
- das Recht, die gelieferten Inhalte zu bearbeiten;
- das Recht, die Inhalte zu übersetzen und in der übersetzten Form zeitlich unbefristet zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie im Internet öffentlich zugänglich zu machen;
- das Recht, Lizenzen an den vorbezeichneten Rechten an Dritte zu vergeben oder durch diese ausüben zu lassen.
(3) Liefert der Auftragnehmer verschiedene Entwürfe an SWM, so erstreckt sich das durch den Auftrag eingeräumte Nutzungsrecht auch auf die Entwürfe, welche in der Publikation nicht genutzt werden.
(4) Dem Auftragnehmer ist es gestattet, die Inhalte zu Zwecken der eigenen Präsentation nach vorheriger Abstimmung mit SWM zu nutzen.
(5) SWM ist zur Nutzung der ihm eingeräumten Rechte nicht verpflichtet.
(6) Die Wirksamkeit der Rechteübertragung wird von einer Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien nicht berührt. Sollte der Vertrag vorzeitig beendet werden, bezieht sich die Rechteeinräumung auf sämtliche bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung gelieferten Inhalte.
5. Vorzeitiges Vertragsende
Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag kann jederzeit durch SWM gekündigt werden. Kündigt SWM, werden dem Auftragnehmer nur die Teilleistungen vergütet, die er bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vertragsgemäß geliefert hat.
6. Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm während der Dauer des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und/oder betrieblichen Angelegenheiten absolutes Stillschweigen zu bewahren.
7. Haftung
Der Auftragnehmer versichert, dass die von ihm gelieferten Inhalte Rechte Dritter nicht verletzen. Er versichert insbesondere, dass die Inhalte keine Rechte Dritter wie z. B. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Urheberrechte usw. verletzen. Der Auftragnehmer hält SWM für den Fall, dass SWM wegen der von dem Auftragnehmer gelieferten Inhalten von Dritten in Anspruch genommen wird, von jeglichen Forderungen frei und trägt auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung.
8. Sonstige Bestimmungen
(1) Sonstige von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt keine Nichtigkeit des gesamten Vertrages ein. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, ergänzende wirksame Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der jeweiligen Bestimmungen möglichst nah kommen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
(4) Erfüllungsort für beide Seiten ist Hamburg, Deutschland.
(5) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, Deutschland.
Ihr SWM-Team